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Online-Seminar: Rechtliche Änderungen in der Selbsthilfe ab 2024
· Online
Referentin: Renate Mitleger-Lehner
Selbsthilfegruppen – sofern sie nicht vereinsrechtlich aufgestellt sind – gelten im Rechtsverkehr als Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. Damit
bestand stets Erklärungsbedarf, welche Rechte und Pflichten, welche Haftungsfolgen sich daraus ergeben und ob diese Gruppen überhaupt
rechtsfähig sind.
Die Gesetzesnovellierung, die zum 01.01.2024 in Kraft tritt, unterscheidet nunmehr zwischen einer rechtsfähigen und einer nicht rechtsfähigen
Gesellschaft. Für die Selbsthilfelandschaft ergibt sich daraus mehr Klarheit. Eine bessere Abgrenzung zwischen Gruppen, die nach außen hin auftreten wollen und solchen, die nur nach innen wirken wollen, ist so möglich. Das Online-Seminar informiert und ordnet ein, was für die Gruppen neu zu
beachten ist.
Ziele/Inhalte:
• Erläuterung wichtiger Begrifflichkeiten
• Rechtliche Änderungen für die Selbsthilfe ab 2024
• Rechte und Pflichten sowie Haftungsfragen für die Selbsthilfe
• Fragen der Teilnehmer*innen
Hinweis:
Das Online-Seminar erfolgt über ZOOM. Für die Teilnahme benötigen Sie einen PC/Laptop mit Internetzugang sowie Lautsprecher und Mikrofon
bzw. Headset. Ausführliche Informationen und den Zugangslink erhalten Sie in der Bestätigungsmail ca. 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin.
Zu Beginn des Online-Seminars werden Sie in die Software eingewiesen.
Klicken Sie folgenden Link für weitere Informationen und die Anmeldung.
Die organisatorische Umsetzung der Schulungen erfolgt durch die PARITÄTISCHE Akademie Thüringen.