Neu: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung nach §20h SGB V
GKV-Spitzenverband
Der Leitfaden zur Förderung der Selbsthilfe wird regelmäßig überarbeitet – in Kooperation mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter Mitwirkung der maßgeblichen Organisationen, die die Interessen der Selbsthilfe vertreten.
Am 01.01.2026 tritt der neue Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes zur Selbsthilfeförderung in Kraft.
Die angepasste Fassung des Leitfadens “Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V” steht bereits online zur Verfügung: www.gkv-spitzenverband.de
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. hat auf ihrer Internetseite wichtige Informationen und eine Übersicht zu den Änderungen am Leitfaden veröffentlicht:
https://www.dag-shg.de/aktuelles/nachrichten/key@3434
Quellen: GKV-Spitzenverband, DAG-SHG e. V.