Selbsthilfegruppen dürfen sich weiterhin treffen - Stand 11.01.2021

Auch während der verlängerten Verordnung zu Sondermaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus werden Treffen zur gesundheitsbezogenen Selbsthilfe wie zur Prävention von Rückfällen bei suchtkranken Menschen nicht untersagt.

Es bleibt weiterhin bei den bisherigen Regelungen.

Die Aufrufe zur Minimierung von Kontakten auf ein absolut notwendiges Minimum sind auch für die Abhaltung von Gruppentreffen sehr ernst zu nehmen:

Bitte treffen Sie sich nur, wenn die Situation der oder des Einzelnen dies unbedingt erfordert und seien Sie hierbei ehrlich zu sich selbst und den anderen Angehörigen der Gruppe.

Verlegen Sie wenn irgend möglich die Treffen in den digitalen Raum. Mittlerweile existieren eine Reihe bewährter Softwarelösungen.

Halten Sie in jedem Fall die geltenden Abstands- und Hygieneregeln ein, treffen Sie sich im Freien oder lüften Sie regelmäßig.

Sorgen Sie für möglichst kleine Gruppen ohne Fluktuation der Teilnehmer*innen.

Führen Sie Kontakttagebücher zur raschen Nachverfolgung von Infektionswegen und nutzen Sie die Corona Warn App.

Bitte beachten Sie außerdem unbedingt die Bestimmungen der lokalen Behörden, die im Falle örtlicher Ausbruchsgeschehen über die Anordnungen der Sonderverordnung des Landes hinaus gehen und Treffen verbieten können.

Wir möchten Sie bitten, sehr  vorsichtig zu sein und nur die Treffen abzuhalten, die wirklich zwingend sind und die keine alternative Organisation oder Zweiertreffen erlauben. Bei der gegenwärtigen Infektionslage ist die Ansteckungsgefahr immens.  

Quelle: Team für Bürger*innenanliegen
THÜRINGER MINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES, GESUNDHEIT,
FRAUEN UND FAMILIE

Nutzen Sie auch die Möglichkeit für digitale Treffen. Wir haben auf unserer Seite 'Digitale Selbsthilfe' zwei Anbieter vorgestellt, die eine kostenlose unverbindliche Videokonferenz möglich machen. Unter folgendem Link finden Sie mehr Informationen: Digitale Selbsthilfe - LaKoST. Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns.

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