Selbsthilfegruppen dürfen sich weiterhin treffen - Stand 01.12.2020

Auch mit der neuen Verordnung in Thüringen bei den bereits bekannten Regelungen: Treffen zur gesundheitsbezogenen Selbsthilfe wie etwa zur Prävention von Rückfällen bei suchtkranken Menschen nicht untersagt. Selbsthilfegruppen sind essentieller Bestandteil einer präventiven Gesundheitspolitik in Thüringen, auf die auch in Pandemiezeiten nicht verzichtet werden darf.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Selbsthilfe und Corona

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