Krankenkassen

Informationen und Antragsunterlagen zur Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V in Thüringen

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Projektförderung

Einzelne Krankenkassen fördern gesundheitsbezogene Selbsthilfe als Projektförderung (krankenkassenindividuelle Förderung).

Alle Informationen und die Antragsformulare zur kassenindividuellen Förderung finden Sie auf den Onlineseiten der jeweiligen Krankenkasse.

www.aok.de
www.bkk-dachverband.de
www.ikk-classic.de

Pauschalförderung

Die Pauschalförderung ist eine finanzielle Unterstützung für routinemäßige selbsthilfebezogene Aufgaben.

Gefördert werden gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeverbände- und organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen.

Die Anträge werden einmal jährlich in einem regionalen Fördergremium geprüft. Diesem gehören Vertreter*innen der GKV sowie der Selbsthilfe an.

Pro Kalenderjahr kann ein Antrag bis zum 31. Januar des laufenden Jahres gestellt werden.

Anträge werden direkt von dem bzw. der Ansprechpartner*in entgegengenommen, aber auch von allen anderen Mitgliedern des Arbeitskreises Selbsthilfeförderung der GKV im Freistaat Thüringen.

Der Transparenzbericht der GKV berichtet über die Verwendung der Fördermittel.

GKV Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung sind die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 20h SGB V festgelegt.

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am 21.10.2022 eine Neufassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen. Diese enthält einige wichtige Anpassungen. Die Neufassung ist mit Beginn des Förderjahres 2023 gültig.

Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die im Abschnitt A.8.2 des Leitfadens genannten förderfähigen Ausgaben im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung. Hier wurden – nicht zuletzt auch auf Initiative der maßgeblichen Selbsthilfevertretungen – einige Konkretisierungen und Erweiterungen vorgenommen. Hierdurch soll für Selbsthilfeorganisationen, -gruppen und -kontaktstellen deutlicher werden, welche Ausgaben sie mit der GKV-Förderung bestreiten können (und welche nicht).

Quelle: www.nakos.de

Transparenzbericht

Der Transparenzbericht der GKV berichtet über die Verwendung der Fördermittel.

Selbsthilfevertreter für Selbsthilfegruppen für Vergabesitzung des „Arbeitskreises Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe im Freistaat Thüringen“

Die Selbsthilfegruppen in Thüringen werden vertreten durch:

Herr Herr Thomas Klaus (Unstrut-Hainich-Kreis)   E-Mail: thomas-klaus69@web.de

Herr Frank Petter (Erfurt)                                              E-Mail: frank.petter@tlpe.de

Bei Fragen, Wünschen und Sorgen rund um die Selbsthilfeförderung können Sie zu den Vertretern der Selbsthilfe gern Kontakt aufnehmen.

Pflegeversicherung/Land

Gemeinsame Förderung durch das Land Thüringen und die Verbände der sozialen und privaten Pflegeversicherungen nach § 45d SGB XI

Die finanzielle Förderung der Selbsthilfe durch das Land Thüringen und durch die Verbände der sozialen und privaten Pflegeversicherung wird in § 45d SGB XI in Verbindung mit der „Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag, ehrenamtlicher Strukturen, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen und der Selbsthilfe nach §§ 45c und 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch im Freistaat Thüringen. Richtline AUPA.“ geregelt. Die Richtlinie wurde mit Wirkung zum 01.04.2023 neu gefasst und hat Gültigkeit bis zum 31.03.2026.

Vorrangige Ziele der Förderung sind die Verbesserung der Rahmenbedingungen der häuslichen Pflege und der Stärkung des Grundsatzes des Vorrangs der häuslichen vor der stationären Pflege.

Gefördert wird die Arbeit von Selbsthilfegruppen, die sich die Unterstützung von pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen zum Ziel gesetzt haben sowie Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen. Auch Modellvorhaben, die neue Versorgungskonzepte und -strukturen erproben, werden finanziell unterstützt.

Voraussetzungen für eine Förderung sind u. a., dass die grundlegenden Anforderungen an die Organisation der Selbsthilfe und die neutrale Ausrichtung den Regelungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 45d SGB XI entsprechen. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenmittel zu erbringen. Doppelfinanzierungen sind auszuschließen. Eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen kann auch neben einer Förderung nach § 20h SGB V erfolgen. Die Unterschiede zwischen den Aufgaben müssen transparent gemacht werden.

Der Förderantrag (Förderung von AUPA) muss in elektronischer Form spätestens bis zum 31.10. des Vorjahres eingereicht werden.

Grundsätzliche Informationen, Antragsunterlagen und die Unterlagen für die Nachweise der Mittelverwendung sind auf den Internetseiten des Thüringer Landesverwaltungsamtes zusammengestellt und können heruntergeladen werden.

Zuständig für die Abwicklung der Anträge:

Thüringer Landesverwaltungsamt
- Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
Weimarische Straße 45/46
99099 Erfurt

Bei Fragen zum Förderprogramm oder der Antragstellung nehmen Sie gern Kontakt mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt auf.

Telefon: 0361 2223-0
Fax: 361 2223-413
Angebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag TLVwA – Außenstelle Erfurt (thueringen.de)

 

Rentenversicherungen

Förderung durch Rentenversicherungen nach § 31 SGB VI

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen fördern die Selbsthilfe auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI . Zuwendung erhalten Einrichtungen, die die Rehabilitation fördern bzw. auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen.

Vorhaben, die geeignet sind, die Ziele der Rehabilitation zu unterstützen, können gefördert werden. Es gilt der Grundsatz, dass Zuwendungen vorrangig als Projektförderung gewährt werden.

Zuwendungen in Form von Fördermitteln erhalten gesundheitsbezogene Selbsthilfeorganisationen, Vereine und Selbsthilfegruppen. Laut Geschäftsbericht der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) erhielten im Jahr 2022 dreißig Einrichtungen eine Unterstützung. Gefördert werden Personal- und Sachmittel.

Richtlinie der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland über Zuwendungen

Antragstellung: Homepage | Antragstellung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

an:
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Team Forschung und Zuwendungen
Paracelsusstraße 21
06114 Halle (Saale)

Fristen: Zuwendungsanträge sind spätestens am 30. Juni des laufenden Jahres für eine Förderung im Folgejahr einzureichen. Bis zum 31. März des laufenden Jahres ist der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland eine Plangröße mitzuteilen, die Grundlage für die Antragstellung ist.

Mittelanforderung und Verwendungsnachweis: Homepage | Mittelanforderung und Verwendungsnachweis | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung von Zuwendungen beantworten die Mitarbeiterinnen der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere Informationen und Kontakt:
Homepage | Zuwendungen nach § 31 SGB VI | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Organisationen/Stiftungen

Stiftungen

Im Portal für Stiftungen und Stiftungswesen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen finden Sie eine kostenlose Online-Stiftungs-Datenbank.
Online-Stiftungssuche: Jetzt bundesweit nach Stiftungen suchen!

Geben Sie im Suchfeld der Datenbank des Bundesverbandes den Begriff „Selbsthilfe“ ein und Sie finden Einrichtungen, die zum Beispiel Selbsthilfegruppen unterstützen.