Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen und in der Forschung

Die Beteiligung von Patientinnen und Patienten spielt eine immer wichtigere Rolle – sowohl im Gesundheitssystem als auch in der Forschung. Zwei zentrale Bereiche zeigen, wie diese Beteiligung konkret aussieht:

  1. Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V
  •  140f SGB V regelt die formale Beteiligung von Patientenorganisationen im Gesundheitswesen. Ziel ist es, dass die Interessen von Patientinnen und Patienten bei wichtigen Entscheidungsprozessen gehört werden. Patientenvertretungen wirken u. a. im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit:

Diese Beteiligung ist gesetzlich verankert und stellt sicher, dass die Stimme der Versicherten berücksichtigt wird.

  1. Patientenpartizipation in Bildung und Forschung

Auch z. B. in der medizinischen Forschung wird die Beteiligung von Patient:innen immer wichtiger.
Sie sollen nicht nur Studienteilnehmer:innen sein, sondern aktiv an Planung, Durchführung und Bewertung von Studien mitwirken – etwa in Bereichen wie:

  • Versorgungsforschung,
  • Gesundheitsbildung,
  • oder bei der Entwicklung neuer Behandlungsmethoden.

Diese Partizipation auf Augenhöhe bringt wertvolle Erfahrungen und Sichtweisen in die Forschung ein. So entstehen Ergebnisse, die näher an der Lebensrealität der Betroffenen sind und in der Praxis besser wirken.

Fazit

Patientenbeteiligung stärkt das Gesundheitswesen und macht Forschung wirksamer und bürgernäher.
Ob gesetzlich verankert in Gremien nach § 140f SGB V oder als aktive Mitgestaltung in Studien und bei Umfragen – die Einbindung von Patientinnen und Patienten ist ein zentraler Schritt zu einer besseren, transparenteren und menschlicheren Gesundheitsversorgung.

Gremienbeteiligung in Thüringen

Um den Gedanken der gemeinschaftlichen Selbsthilfe und selbsthilfefreundliche Rahmenbedingungen zu fördern, vernetzt sich die Selbsthilfe mit anderen Akteuren.

Beispiele für Gremien und Arbeitskreise, an denen Selbsthilfeaktive teilnehmen können:

  • Selbsthilfebeiräte
  • Behindertenbeiräte
  • Netzwerke vor Ort
  • Arbeitskreis Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen
  • Gremien der Patientenbeteiligung
  • und viele mehr

Die Selbsthilfekontaktstelle vor Ort unterstützt gern bei der Gründung von Zusammenschlüssen oder berät über Beteiligungsmöglichkeiten in der Region. Beteiligung stärkt die Selbsthilfe, treibt die Vernetzung von Betroffenen und der Selbsthilfegruppen voran. Dabei unterstützen die Beiräte auch die Arbeit der Kontaktstelle.

Praxisbeispiele

Selbsthilfebeirat der Stadt Suhl:
www.soziales-zentrum-suhl.de/neuer-selbsthilfebeirat-der-stadt-suhl

Alles beginnt mit dem ersten Schritt. Beteiligung macht Interessen, Wünsche und Bedarfe sichtbar.

Patientenbeteiligung in Thüringen

Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V

Mit Patientenbeteiligung ist die gesetzlich verankerte Beteiligung von Interessenvertreter:innen der Patient:innen in Gremien des Gesundheitswesens gemeint. So werden bei Entscheidungen im Gesundheitssystem auch Selbsthilfeaktive einbezogen. Die Patientenbeteiligung ist in Paragraf 140 f des Fünften Sozialgesetzbuchs festgelegt (§ 140f SGB V).

Auf Bundesebene findet die Beteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (Startseite - Gemeinsamer Bundesausschuss) statt.

Auf Landesebene findet sie beispielsweise in den Zulassungs-, Landes- und Berufungssausschüssen der Ärzteschaft und Krankenkassen statt, in denen über die Anzahl und Art der Arztsitze in einer Region entschieden wird. Die Patientenvertretung kann in den Gremien mitberaten, aber nicht mitbestimmen.
Zulassungsausschuss (kv-thueringen.de)
Erweiterter Landesausschuss (kv-thueringen.de)

In der Patientenbeteiligungsverordnung ist festgelegt, welche Organisationen die Patientenvertreter:innen in die Gremien entsenden dürfen. Eine dieser Organisationen ist die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG). LAKOST ist Mitglied in der DAG SHG.

Patientenbeteiligung kann auch in anderen Gesundheitsbereichen stattfinden, z. B. in Ethikkommissionen von Landesärztekammern oder als Patientenfürsprecher:innen in Krankenhäusern.

Patientenbeteiligung in Thüringen

Interessierte aus Selbsthilfegruppen, die sich in Gremien beteiligen möchten, können sich an die Selbsthilfekontaktstellen (www.selbsthilfe-thueringen.de/selbsthilfekontaktstellen) wenden,

an die Landesarbeitsgemeinschaft Thüringer Selbsthilfeplenum (www.selbsthilfe-in-jena.de/de/selbsthilfe/ueberregionale-angebote.)

oder Sie nehmen mit uns Kontakt dazu auf.

Weitere Information zur Patientenbeteiligung finden Sie bei der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.:
Patient & Selbsthilfe (Patient & Selbsthilfe (patient-und-selbsthilfe.de)

Literatur und Material zum Auslegen
Materialserie „Patient und Selbsthilfe“ der NAKOS
NAKOS - Beteiligung
NAKOS - Materialserie "Patient und Selbsthilfe"