Selbsthilfeförderung

Informationen und Antragsunterlagen zur Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V in Thüringen.

Ansprechpartner für die Selbsthilfe in Thüringen

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Projektförderung

Einzelne Krankenkassen fördern gesundheitsbezogene Selbsthilfe als Projektförderung (krankenkassenindividuelle Förderung).

Alle Informationen und die Antragsformulare zur kassenindividuellen Förderung finden Sie auf den Onlineseiten der jeweiligen Krankenkasse.

www.aok.de
www.bkk-dachverband.de
www.ikk-classic.de

Pauschalförderung

Die Pauschalförderung ist eine finanzielle Unterstützung für routinemäßige selbsthilfebezogene Aufgaben.

Gefördert werden gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeverbände- und organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen.

Die Anträge werden einmal jährlich in einem regionalen Fördergremium geprüft. Diesem gehören Vertreter*innen der GKV sowie der Selbsthilfe an.

Pro Kalenderjahr kann ein Antrag bis zum 31. Januar des laufenden Jahres gestellt werden.

Anträge werden direkt von dem bzw. der Ansprechpartner*in entgegengenommen, aber auch von allen anderen Mitgliedern des Arbeitskreises Selbsthilfeförderung der GKV im Freistaat Thüringen.

Der Transparenzbericht der GKV berichtet über die Verwendung der Fördermittel.

GKV Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung sind die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 20h SGB V festgelegt.

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am 21.10.2022 eine Neufassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen. Diese enthält einige wichtige Anpassungen. Die Neufassung ist mit Beginn des Förderjahres 2023 gültig.

Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die im Abschnitt A.8.2 des Leitfadens genannten förderfähigen Ausgaben im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung. Hier wurden – nicht zuletzt auch auf Initiative der maßgeblichen Selbsthilfevertretungen – einige Konkretisierungen und Erweiterungen vorgenommen. Hierdurch soll für Selbsthilfeorganisationen, -gruppen und -kontaktstellen deutlicher werden, welche Ausgaben sie mit der GKV-Förderung bestreiten können (und welche nicht).

Quelle: www.nakos.de

Transparenzbericht

Der Transparenzbericht der GKV berichtet über die Verwendung der Fördermittel.

Selbsthilfevertreter für Selbsthilfegruppen für Vergabesitzung des „Arbeitskreises Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe im Freistaat Thüringen“

Aufgaben von Selbsthilfevertretern/-vertreterinnen?
Jeweils im März findet die Vergabesitzung des „Arbeitskreises Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe im Freistaat Thüringen“ statt. An dieser Sitzung nehmen die Selbsthilfevertretungen beratend teil. Sie nehmen Stellung zu verschieden Themen des Arbeitskreises. Dadurch fließen praxisnahe Erfahrungen
aus der Selbsthilfearbeit direkt in die Beratung ein. Das eröffnet die Möglichkeit, durch Beteiligung von Selbsthilfeaktiven auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen.
Aus jeder, durch die Kassen nach § 20h SGB V geförderten, Selbsthilfegruppe kann sich in Absprache mit der Gruppe eine Person bewerben. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Selbsthilfe und die Bereitschaft, die Interessen aller Selbsthilfegruppen zu vertreten.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht als Selbsthilfevertretung benannt werden, haben die Möglichkeit, sich weiter in einer Arbeitsgruppe außerhalb der Vergabesitzung zu engagieren. Die Landeskontaktstelle für Selbsthilfe Thüringen e. V. (LaKoST) koordiniert als Mitglied der DAG SHG e.
V. das Bewerbungsverfahren auf Landesebene für nicht verbandlich organisierte Selbsthilfegruppen und führt die Einführungsveranstaltung durch. Im weiteren Austausch werden Ideen zu Änderungen im Förderverfahren diskutiert und für die Weitergabe in den Arbeitskreis Gemeinschaftsförderung
vorbereitet. Voraussetzungen für eine Bewerbung als Selbsthilfevertretung:

  • Der/die Bewerber:in ist Mitglied einer bereits nach § 20h SGB V geförderten Selbsthilfegruppe in Thüringen:
  • Die Selbsthilfegruppe ist bei einer regionalen Selbsthilfekontaktstelle registriert.
  • Der/die Bewerber:in weist Beständigkeit in der Selbsthilfearbeit von mindestens zwei Jahren auf.
  • Der/die Bewerber:in ist aufgrund der eigenen Selbsthilfeaktivität und Erfahrung fachlich in der
    Lage, Selbsthilfearbeit zu beurteilen (sachkundig).
  • Eine bereits erfolgte Amtszeit ist kein Ausschluss für eine wiederholte Bewerbung.

Rechte der Selbsthilfevertreter:innen:

  • Sie werden fristgerecht, mindestens vier Wochen vor dem Termin, vom Arbeitskreis Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe im Freistaat Thüringen zur Vergabesitzung eingeladen und durch die Krankenkassenvertreter:innen mit Informationen ausgestattet.
  • Während der Sitzung kann jede/r Selbsthilfevertreter:in zu folgenden Inhalten Stellung nehmen:
    • Unterstützung bei der sachkundigen Vergabe von Fördermitteln, z.B. im Hinblick auf die Antragsgegenstände und die Förderfähigkeit des Antragstellers
    • Erstellung von Antragsunterlagen
    • Ermittlung von Bedarfen der Förderebene Selbsthilfegruppen
  • Die Selbsthilfevertreter:innen werden jährlich zu einer gemeinsamen Austausch- und Informationsveranstaltung eingeladen. In Abstimmung mit der Arbeitsgruppe können weitere Treffen im Jahr stattfinden.

Pflichten der Selbsthilfevertreter:innen:

  • Der/die Selbsthilfevertreter oder -in tritt für die Interessen aller Selbsthilfegruppen ein.
  • Der/die Selbsthilfevertreter oder -in verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit allen Beteiligten am Förderverfahren.
  • Jede/r Selbsthilfevertreter oder -in unterschreibt eine Erklärung zur Verschwiegenheitspflicht, zum Datenschutz und zur Wahrung des Sozialgeheimnisses. Sie/er geht sorgsam mit den ihr/ihm überlassenen Informationen und Dokumenten um.
  • Nach Beendigung der Tätigkeit vernichtet sie/er zuverlässig alle Unterlagen.
  • Wenn Selbsthilfevertreter/innen Informationen an Dritte weitergeben, können sie von den Vergabesitzungen ausgeschlossen werden.
  • Bei Erkrankung oder Verhinderung informieren die Selbsthilfevertreter und Selbsthilfevertreterinnnen die LaKoST bzw. den Arbeitskreis Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe im Freistaat Thüringen

Die Selbsthilfegruppen in Thüringen werden vertreten durch:

Herrn Herr Thomas Klaus (Unstrut-Hainich-Kreis)   E-Mail: thomas-klaus69@web.de

Herr Frank Petter (Erfurt)                                      E-Mail: frank.petter@tlpe.de

Sie können zu den Vertretern der Selbsthilfe Kontakt per Mail aufnehmen.